Nadja Braun Binder
Liliane Obrecht
Algorithmisch überprüfte Steuererklärung im ordentlichen gemischten Veranlagungsverfahren
Die Digitalisierung des Steuerbereichs und insbesondere die Automatisierung des Veranlagungsverfahrens schreiten voran. Dabei können Risikomanagementsysteme zum Einsatz kommen, um die Steuererklärungen automatisiert auf Plausibilität zu überprüfen. Eine solche Risikoanalyse kann zu grundrechtlichen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen führen, denen insbesondere durch das Schaffen spezifischer gesetzlicher Grundlagen zu begegnen ist.
QUICK READ
Als Bestandteil des Untersuchungsgrundsatzes prüfen die kantonalen Steuerbehörden von Amtes wegen die Angaben in den Steuererklärungen auf Korrektheit und Vollständigkeit. Im Rahmen der Automatisierung des Veranlagungsverfahrens bildet die Automatisierung dieser Prüfung einen wesentlichen Schritt. In Deutschland werden zu diesem Zweck Risikomanagementsysteme eingesetzt. Diese sondern risikobehaftete Steuererklärungen automatisiert aus, um sie der Prüfung durch eine natürliche Person zuzuführen.
Auch in der Schweiz ist der Einsatz solcher Systeme grundsätzlich vorstellbar. Allerdings bestehen diesbezüglich grundrechtliche und datenschutzrechtliche Herausforderungen. So bedeutet etwa der Abgleich von Steuererklärungen mit anderen Steuererklärungen eine Weiterverwendung und somit aus datenschutzrechtlicher Sicht allenfalls unzulässige Zweckänderung der Daten. Eine Risikoanalyse, die der Bewertung der wahrheitsgetreuen Angaben in der Steuererklärung dient, kann ausserdem ein Profiling im Sinne des revidierten Datenschutzgesetzes darstellen und bedarf deshalb einer gesetzlichen Grundlage.
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